Nehmen Sie mal an, sie haben sich einen Finger gebrochen. Sie rufen einen Arzt an und er sagt Ihnen, dass der nächste freie Termin erst in 6 Monaten ist. Undenkbar! Doch, das ist denkbar… zumindest wenn es um eine psychische Beratung geht.
Gerade im Psychischen Bereich ist dies Alltag. In ländlichen Gegenden, wie zum Beispiel die Lüneburger Heide sind Wartezeiten von 9-12 Monaten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten die Regel. Die Tendenz zeigt, dass es noch schwerer werden wird ein Termin für ein das Erstgespräch zu erhalten.
Aber gibt es überhaupt eine Alternative? Ja! Jeder Krankenversicherte kann von seiner Versicherung verlangen, eine schnellere Hilfe zu bekommen, z.B. von einem Psychotherapeuten oder einem Heilpraktiker für Psychotherapie, die nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Die wenigsten wissen es, dies ist sogar im Gesetz festgelegt (§ 13 Abs. 3 SGB V).
In stark vereinfachter Form wiedergegeben, muss der Erkrankte nachweisen können, dass 1. die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu lang sind und 2. die Behandlung notwendig ist (Bescheinigung/Überweisung vom Hausarzt inklusive Diagnose). In diesen Fällen kann eine Kostenerstattung (…) im Rahmen des Ermessens der Krankenkasse ganz oder für Teilbeträge möglich sein. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings leider nicht. Ein Versuch ist es dennoch Wert.